Antiquitäten WienAnkauf von Kunst und Nachlässen
Antiquitäten Wien

So läuft ein Ankauf ab

Sechs Schritte liegen zwischen der ersten Nachricht und der Abholung. Bis Sie den Ankaufsbeleg unterschreiben, bleibt jeder davon für Sie unverbindlich.

Anfrage per Telefon, WhatsApp oder Formular

Per WhatsApp lassen sich Fotos direkt mitschicken, und der Verlauf bleibt für beide Seiten nachvollziehbar. Telefon und Formular eignen sich ebenso, etwa für eine erste Frage zum Verfahren in einer Verlassenschaft. Bei Anfragen aus Verlassenschaften nennen wir vorab die Unterlagen, die für einen Kauf nötig sind, damit beim Termin nichts fehlt.

Hilfreich sind drei Angaben: wo sich die Objekte befinden (Bezirk, Stockwerk, Lift), worum es geht (Einzelstück, Sammlung, ganzer Haushalt) und eine etwaige Frist, etwa ein Rückgabetermin bei Wiener Wohnen oder die Aufforderung der Hausverwaltung, das Dachbodenabteil zu leeren. Die Antwort enthält eine erste Einordnung oder die Bitte um weitere Fotos, meist von einer Rückseite oder einer Marke, die auf dem ersten Bild fehlt.

Fotos für die Ersteinschätzung

Ein Handyfoto bei Tageslicht genügt, wenn es das Wesentliche zeigt. Blitz erzeugt Spiegelungen auf Glas, Lack und Silber; seitliches Licht vom Fenster zeigt Oberflächen, Schnitzereien und Gravuren besser. Bei Sammlungen reicht zunächst ein Foto pro Album, Lade oder Schachtel. Ein kurzes Video hilft bei Dingen, deren Funktion zählt: bei einer laufenden Pendeluhr, einer Spieluhr, einem Grammophon.

  • Gesamtansicht jedes Objekts von vorne
  • Rück- und Unterseite, wo Marken, Etiketten und Stempel sitzen
  • Nahaufnahmen von Signatur, Punze, Porzellanmarke oder Uhrwerk
  • ein Zollstock oder ein Blatt A4 daneben als Größenvergleich
  • Schäden mit im Bild: Sprünge, abgeschlagene Stellen, Fehlstellen im Furnier

Besichtigung vor Ort

Nach der Ersteinschätzung folgt ein Termin, kostenlos und in jedem Wiener Bezirk von der Inneren Stadt bis Floridsdorf. Vor Ort zeigt sich, was ein Foto nicht verrät: Gewicht und Punze bei Silber, Holz und Konstruktion bei Möbeln, Malschicht und Leinwand bei Bildern, Werk und Gehäuse bei Uhren, Knoten und Rückseite bei Teppichen.

Bei größeren Beständen werden Laden, Kästen und Schachteln einzeln geöffnet. Vieles, was später angekauft wird, liegt nicht offen sichtbar – Manschettenknöpfe in einer Zigarrenkiste, Grafiken in einer Mappe hinter dem Kasten, Münzen in einer Zuckerdose.

Was Sie zum Termin bereitlegen

Für die Besichtigung genügt der Zugang zu allen Räumen samt Dachboden- und Kellerabteil. Für den Kauf selbst braucht es einige Unterlagen, die Sie vorab zusammensuchen können.

  • amtlicher Lichtbildausweis der Person, die verkauft
  • bei Verlassenschaften Amtsbestätigung, Genehmigungsbeschluss oder Einantwortungsbeschluss
  • bei mehreren Eigentümern die schriftlichen Vollmachten der übrigen
  • Rechnungen, Zertifikate, Atteste und Expertisen zu einzelnen Stücken
  • Schlüssel zu Vitrinen, Sekretären und Kassetten
  • Kontoverbindung, falls per Überweisung bezahlt werden soll

Angebot

Das Angebot nennt einen Betrag – für das einzelne Objekt, je Position oder für den gesamten Bestand. Bei Antiquitäten und Kunst vereinbaren wir, wie lange es gilt; bei Gold und Silber folgt der Betrag dem Tageswert und gilt deshalb nur für den Tag der Berechnung. Ein Angebot verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.

Größere Bestände erhalten eine Liste mit Positionsnummern. So können Sie einzelne Stücke herausnehmen oder behalten, ohne dass das ganze Angebot neu verhandelt werden muss, und bei Erbengemeinschaften sehen alle Beteiligten dieselbe Aufstellung.

Objekte mit Nachweispflicht

Für einige Objektgruppen gelten eigene Regeln, die schon bei der Besichtigung zur Sprache kommen. Handel mit Elfenbein ist in der EU seit 19. Jänner 2022 nur noch in den Ausnahmefällen der VO (EU) 2021/2280 und mit den dort verlangten Belegen erlaubt. Für Schildpatt, Korallen und Präparate geschützter Arten braucht es Herkunftsnachweise nach CITES und VO (EG) 338/97. Schusswaffen vermitteln wir an einen befugten Waffenhändler, Blankwaffen sind ohne Weiteres möglich. Bei Kunst mit Lücken in der Herkunft wird die Provenienz vor dem Angebot geprüft.

Ankaufsbeleg und Ausweis

Beim Kauf wird ein Ankaufsbeleg ausgefüllt: Datum, Beschreibung jedes Objekts, Betrag, Name und Anschrift der verkaufenden Person sowie Art und Nummer ihres amtlichen Lichtbildausweises. Diese Angaben verlangen die Aufzeichnungspflichten im Altwaren- und Edelmetallhandel; sie dokumentieren zugleich, dass die Gegenstände rechtmäßig erworben wurden. Ohne gültigen Ausweis kommt kein Ankauf zustande.

Wer für eine Verlassenschaft oder für Miterben verkauft, legt zusätzlich die Vollmacht, die Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs oder den Einantwortungsbeschluss vor. Bei Ankäufen aus einer Objektliste stehen die Positionsnummern auf dem Beleg, damit Erben ihn mit der Liste abgleichen können. Eine Ausfertigung bleibt bei Ihnen.

Bezahlung und Abholung

Bezahlt wird bar oder per Überweisung, wie Sie es wünschen; eine Überweisung geht auf das Konto der verkaufenden Person oder auf das Konto, das für die Verlassenschaft genannt wird. Angekaufte Stücke holen wir auf Wunsch ab und bereiten sie dafür vor: Luster werden abgenommen und Behang und Prismen getrennt verpackt, Standuhren reisen ohne Pendel und Gewichte, zerlegbare Kästen werden auseinandergenommen, Bilder hinter Glas einzeln eingeschlagen.

Soll die Wohnung danach leer werden, übernimmt die Räumung auf Wunsch eine Schwesterseite – in Wien, in Niederösterreich und im Westen Österreichs. Der Ankaufsbetrag wird dann auf die Räumungskosten angerechnet.

Häufige Fragen

Muss ich schon verkaufen wollen, wenn ich anfrage?

Nein. Viele Anfragen beginnen mit der Frage, ob ein Stück überhaupt Sammlerwert hat. Erst die Unterschrift auf dem Ankaufsbeleg macht den Verkauf verbindlich.

Welche Ausweise werden akzeptiert?

Amtliche Lichtbildausweise wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Der Ausweis muss gültig sein und auf die Person lauten, die verkauft.

Kann jemand anderer für mich verkaufen?

Ja, mit schriftlicher Vollmacht und dem eigenen Ausweis der bevollmächtigten Person. Im Beleg stehen dann beide Namen.

Was geschieht, wenn ich nach der Besichtigung nicht verkaufe?

Dann bleibt alles, wie es ist. Für den Termin entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.

Brauche ich Rechnungen oder Herkunftsnachweise?

Für die meisten Erbstücke nicht. Nachweise braucht es bei Elfenbein, bei geschützten Arten wie Schildpatt und Korallen sowie bei Kunst mit Lücken in der Provenienz.

Wie werden meine Daten verwendet?

Name, Anschrift und Ausweisdaten werden für die gesetzlichen Aufzeichnungen festgehalten. Details stehen in der Datenschutzerklärung dieser Seite.

Was ist es wert? Schicken Sie uns Fotos.

Ein paar Handyfotos reichen für eine erste Einschätzung: Gesamtansicht, Rückseite oder Unterseite, Signatur, Marken und Punzen. Wir melden uns meist am selben Werktag und kommen auf Wunsch zur kostenlosen Besichtigung in jeden Wiener Bezirk.