Schätzung und Bewertung
Die Einschätzung eines Händlers ist etwas anderes als ein Gutachten. Hier steht, was wir liefern, wofür es taugt und wann Sie eine andere Stelle brauchen.
Was wir liefern: Einschätzung und Ankaufsangebot
Anhand von Fotos ordnen wir ein Objekt zunächst ein: Epoche, Material, Hersteller oder Künstler, erkennbarer Zustand. Bei der Besichtigung folgt die Prüfung im Original – Punzen und Gewicht bei Silber, Marken und Brand bei Porzellan, Holzverbindungen und Furnier bei Möbeln, Werk und Gehäuse bei Uhren.
Am Ende steht ein konkreter Betrag, zu dem wir ankaufen würden, auf Wunsch schriftlich und je Position aufgeschlüsselt. Dieses Angebot verpflichtet Sie zu nichts. Es beschreibt einen Kaufpreis an einem bestimmten Tag, keinen abstrakten Wert. Bei Gold und Silber ergibt sich der Betrag aus Feingewicht und Tageskurs und lässt sich auf das Gramm nachrechnen.
Was wir nicht tun: Gutachten mit Beweiskraft
Gutachten für Gerichte erstellen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Sie sind nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen, die auf justiz.gv.at öffentlich abrufbar und nach Fachgebieten gegliedert ist. Ein solches Gutachten brauchen Sie etwa für ein strittiges Verlassenschaftsverfahren, für Pflichtteilsfragen, bei einer Scheidung oder wenn eine Versicherung es ausdrücklich verlangt.
Antiquitäten Wien ist kein Sachverständiger in diesem Sinn und stellt keine Gutachten aus. Die Trennung hat einen sachlichen Grund: Wer ein Objekt neutral bewertet, sollte es nicht zugleich selbst kaufen wollen. Ein Gutachten kostet Honorar und Zeit; für ein Stück, das ohnehin verkauft werden soll, genügt oft ein Ankaufsangebot, für eine Teilung unter uneinigen Erben meist nicht.
Wertbegriffe auseinanderhalten
Für dasselbe Objekt kursieren oft mehrere Zahlen, die verschiedene Fragen beantworten. Ein Versicherungswert ist kein Verkaufspreis, und eine Auktionsschätzung ist kein Ankaufsangebot. Maßgeblich ist der Wert, der zur Frage passt: Wer verkaufen will, vergleicht Nettoerlöse, wer versichern will, braucht den Wiederbeschaffungswert.
- Ankaufspreis: der Betrag, den ein Händler heute zahlt; er berücksichtigt Weiterverkauf, Lagerung und Risiko
- Verkehrswert: der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis; Maßstab für bewegliche Sachen im Inventar der Verlassenschaft
- Wiederbeschaffungswert: was ein vergleichbares Stück im Handel kostet; Grundlage vieler Versicherungsverträge
- Schätzpreis einer Auktion: die Spanne, in der das Auktionshaus den Zuschlag erwartet; das Ergebnis kann darunter oder darüber liegen
- Materialwert: bei Gold und Silber das Feingewicht mal Tageskurs, unabhängig von Form und Alter
Was den Betrag bestimmt
Zwei Objekte, die auf einem Foto gleich aussehen, können weit auseinanderliegen. Ein Biedermeier-Sessel mit originaler Polsterung aus Rosshaar und Federn ist anders zu sehen als einer mit Schaumstoff, eine Vase mit geklebtem Rand anders als eine unversehrte.
- Zuschreibung: Künstler, Manufaktur oder Werkstatt, belegt durch Signatur, Marke oder Punze
- Zustand: Schäden, Ergänzungen, Restaurierungen, Überarbeitungen
- Vollständigkeit: Garnituren, Paare, Deckel, Schlüssel, Originalkarton
- Provenienz: Rechnungen, Ausstellungen, frühere Sammlungen
- Nachfrage: was Sammler derzeit suchen, unabhängig vom Alter des Stücks
Preise im Internet richtig lesen
Angebotspreise auf Verkaufsplattformen sind Wünsche der Verkäufer, keine erzielten Preise. Aussagekräftiger sind Zuschläge in Auktionsdatenbanken; dabei ist zu beachten, ob der genannte Wert das Aufgeld des Käufers bereits enthält und in welchem Zustand das verglichene Stück war.
Häufige Fehlerquelle sind Verwechslungen: Ein Kunstdruck nach Gustav Klimt wird mit einer Zeichnung verglichen, ein Porzellan mit Bindenschild der Nachkriegszeit mit Alt-Wiener Porzellan aus der Zeit vor 1864, ein versilberter Leuchter mit einem aus Sterlingsilber. Vergleiche taugen nur, wenn Hersteller, Technik, Maße und Zustand übereinstimmen.
Auktionshäuser als Alternative
Für Einzelstücke mit internationaler Nachfrage kann eine Versteigerung der passendere Weg sein. In Wien versteigern unter anderem das Dorotheum, 1707 unter Kaiser Joseph I. gegründet, und das Auktionshaus im Kinsky im Palais Kinsky auf der Freyung; dazu kommen kleinere Häuser und Online-Plattformen.
Der Unterschied liegt im Ablauf. Zwischen Einbringung und Auszahlung vergehen bei einer Auktion meist Wochen bis Monate, vom Zuschlag gehen Verkäuferprovision und Nebenkosten ab, und ein nicht verkauftes Los kommt zurück. Beim Ankauf steht der Betrag mit der Unterschrift fest und wird bar oder per Überweisung bezahlt. Welcher Weg passt, hängt vom Objekt und von der Zeit ab, die Sie haben.
Schätzung im Verlassenschaftsverfahren
Wird ein Inventar errichtet, setzt der Gerichtskommissär bewegliche Sachen grundsätzlich mit dem Verkehrswert an. Bei Hausrat von offensichtlich geringem Wert können übereinstimmende Angaben der Parteien genügen; für Kunst, Schmuck oder Sammlungen von besonderem Wert zieht er einen Sachverständigen bei.
Eine Händlerliste mit Ankaufsbeträgen kann den Erben helfen, den Bestand zu überblicken und Prioritäten zu setzen. Wie weit sie im Verfahren als Wertangabe dient, beurteilt der Gerichtskommissär im Einzelfall.
Orientteppiche
Für Orientteppiche arbeiten wir mit Orientteppich Koppensteiner GmbH in der Währinger Straße 67, 1090 Wien, zusammen. Dort werden Teppiche bewertet, gereinigt, repariert und restauriert. Herkunft, Knotendichte, Flor- und Kettmaterial, Färbung sowie der Zustand von Kanten und Fransen bestimmen die Einschätzung eines Teppichs. Die Fransen sind die Enden der Kettfäden; an ihnen und an der Rückseite lässt sich das Material der Kette ablesen – Wolle, Baumwolle oder Seide.
Häufige Fragen
Kostet die Einschätzung etwas?
Die Besichtigung vor Ort ist in allen 23 Wiener Bezirken kostenlos, und das Angebot verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.
Bekomme ich ein schriftliches Wertgutachten für die Versicherung?
Nein. Ein Gutachten für Versicherung oder Gericht erstellt ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger des passenden Fachgebiets.
Wie finde ich einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen?
Über die Gerichtssachverständigenliste auf justiz.gv.at, in der Sie nach Fachgebiet und Ort suchen können. Umfang und Kosten des Gutachtens vereinbaren Sie direkt mit dem Sachverständigen.
Warum liegt Ihr Angebot unter dem Versicherungswert?
Der Versicherungswert beschreibt, was ein Ersatz im Handel kosten würde. Ein Ankaufspreis liegt naturgemäß darunter, weil der Händler das Stück erst weiterverkaufen muss.
Kann ich Ihr Angebot mit einer Auktion vergleichen?
Ja. Vergleichen Sie dabei den Nettobetrag nach Provision und Kosten sowie die Zeit bis zur Auszahlung, nicht den Schätzpreis im Katalog.
Schätzen Sie auch, wenn ich gar nicht verkaufen will?
Unsere Einschätzung ist auf den Ankauf ausgerichtet. Für eine reine Wertfeststellung ohne Verkaufsabsicht ist ein Sachverständiger die richtige Adresse.
Was ist es wert? Schicken Sie uns Fotos.
Ein paar Handyfotos reichen für eine erste Einschätzung: Gesamtansicht, Rückseite oder Unterseite, Signatur, Marken und Punzen. Wir melden uns meist am selben Werktag und kommen auf Wunsch zur kostenlosen Besichtigung in jeden Wiener Bezirk.
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